Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt V Mittel der Sozialversicherung
5. Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen
§ 83. Verzugszinsen und Verwaltungskostenersätze
Die Bestimmungen über Eintreibung und Sicherung, Haftung, Verjährung und Rückforderung von Beiträgen gelten entsprechend für Verzugszinsen und Verwaltungskostenersätze bei zwangsweiser Eintreibung.
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