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Konsultationsdokument zur Überprüfung der länderbezogenen Berichterstattung
Mit BEPS-Aktionspunkt 13 wurde ein dreistufiger Standardansatz für die Verrechnungspreisdokumentation festgelegt, der einen Country-by-Country-Bericht (CbC-Bericht) enthält, in dem Einzelheiten zu Umsatzerlösen, Ergebnis vor Steuern, Steuerrückstellungen und andere Informationen der MNE-Gruppe, die für eine Risikobeurteilung auf hoher Ebene relevant sind. Der BEPS-Aktionsbericht 13 enthielt auch die Anforderung, dass eine Überprüfung des CbC-Mindeststandards für die Berichterstattung bis Ende 2020 abgeschlossen sein muss. Am hat das Inclusive Framework auf der OECD-Website ein öffentliches Konsultationsdokument veröffentlicht (Themen: allgemeine Umsetzung und Durchführung von BEPS-Aktionspunkt 13, Umfang der CbC-Berichterstattung, Inhalt eines CbC-Berichts). Kommentare sollen bis übermittelt werden.