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SWI 3, März 2020, Seite 119

SWI-Jahrestagung: Begründet ein Homeoffice eine Betriebsstätte?

SWI Conference: Does a Home Office Constitute a Permanent Establishment?

Andreas Ullmann

On November 7th, 2019, the 14th annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.

I. Sachverhalt

Die in Österreich ansässige Frau E ist als Softwareentwicklerin bei der deutschen Software-GmbH angestellt. Laut ihrem Arbeitsvertrag kann E die Tätigkeit für ihren Arbeitgeber auch von ihrer Wohnung aus verrichten. E macht von dieser Möglichkeit umfassend Gebrauch. Die benötigten Arbeitsmittel (Laptop, Mobiltelefon etc) werden E von der Software-GmbH zur Verfügung gestellt. E hat im Rahmen ihrer Tätigkeit keinen Kundenkontakt und verfügt auch nicht über eine Abschlussvollmacht. Die Löhne von E werden nach Art 15 Abs 1 DBA Deutschland unstrittig im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Software-GmbH durch das Homeoffice von E auch eine Betriebsstätte in Österreich begründet.

II. Diskussion

Sabine Schmidjell-Dommes: In diesem Fall ist zunächst zu klären, ob eine Betriebsstätte nach innerstaatlichem Recht besteht. § 29 BAO fordert hier eine f...

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