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Neue Vorschriften für den Austausch mehrwertsteuerrelevanter Zahlungsdaten
Am hat der Europäische Rat ein Paket gegen Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden elektronischen Geschäften beschlossen. Die neuen Maßnahmen ermöglichen den Mitgliedstaaten, die von Zahlungsdienstleistern (zB Banken) elektronisch bereitgestellten Aufzeichnungen auf einheitliche Weise zu erfassen. Außerdem wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen und die weitere Verarbeitung dieser Informationen durch nationale Betrugsbekämpfungsstellen geschaffen. Diese Maßnahmen ergänzen den Mehrwertsteuer-Rechtsrahmen für den elektronischen Handel, mit dem neue Mehrwertsteuerpflichten für Online-Marktplätze und vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften für Online-Unternehmen eingeführt werden; dieser Rahmen wird im Januar 2021 in Kraft treten.
Die neuen Maßnahmen gelten ab dem .