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SWI 3, März 2020, Seite 149

Reform der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz

Das deutsche BMF hat am den Referentenentwurf für ein ATAD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Themen, die durch die ATAD nicht zwingend vorgeschrieben sind, wie etwa die auf neuere Entwicklungen in der EuGH-Rechtsprechung gestützte Neuregelung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG. Loose (PIStB 2020, 44 ff) zeigt aber auf, dass dennoch der klare Fokus auf der Umsetzung der ATAD liege, insbesondere hinsichtlich hybrider Gestaltungen sowie der Hinzurechnungsbesteuerung. Von einer grundlegenden Neugestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung wurde abgesehen; durch den Gesetzesentwurf ergeben sich aber partielle Änderungen, die im Einzelfall hohe Praxisrelevanz entfalten können. Verschlechterungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage drohen für Handels- und Dienstleistungsgesellschaften, beim Bezug gewisser (verdeckter) Gewinnausschüttungen sowie bei im Ausland nicht zu Buchwerten erfolgenden Umwandlungen, sofern jeweils der (verschärfte) EU-/EWR-Substanznachweis nicht gelingt. Die positivste Neuerung bestehe darin, dass das Risiko einer Passivität von Veräußerungsgewinnen signifikant reduziert werde. Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibe abzuwarten, da Änderungen des Gesetzesentw...

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