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Grenzüberschreitende Übertragung einer maschinellen Anlage zu einem vereinbarten Kaufpreis gegen dreijährige monatliche Ratenzahlungen
(BMF) – Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass hier im wirtschaftlichen Ergebnis eine Veräußerung unter Rechtsvorbehalt gegen 36 Monatsraten stattgefunden hat. Der Umstand, dass eine Vertragsklausel dem polnischen Kunden die (theoretische) Möglichkeit einräumt, sich erst zum Zeitpunkt der letzten Ratenzahlung für den Erwerb zu entscheiden, gestattet nach Auffassung des BMF nicht, die vertraglichen Abmachungen so umzuqualifizieren, dass in den Kaufpreisraten ein Entgelt für „das Recht auf Benutzung gewerblicher (…) Ausrüstungen (…)“ im Sinn von Art. 12 DBA Polen gesehen wird. Es würde jeder kaufmännischen Logik zuwiderlaufen, für eine dreijährige Nutzung einer Anlage im Wert von 800.000 Euro, deren steuerliche Nutzungsdauer in den deutschen AfA-Tabellen nicht mit drei, sondern mit 13 Jahren beziffert wird (und deren tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer vermutlich noch wesentlich länger sein wird), e...