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SWI 8, August 2012, Seite 354

SWI-Jahrestagung: Bewährungshelfer im Lichte des Art. 19 DBA Liechtenstein

SWI Conference: Parole Officer in the Light of Art. 19 of the Tax Treaty with Liechtenstein

Ina Kerschner

On November 17th, 2011, the sixth annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.

I. Sachverhalt

Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger ist seit Dezember 2006 in Liechtenstein beim dortigen Verein für Bewährungshilfe als Bewährungshelfer angestellt. Der Steuerpflichtige pendelt arbeitstäglich nach Liechtenstein.

II. Diskussion

Nikolaus Zorn: Auf den ersten Blick könnte bei einem Bewährungshelfer, der im Nahebereich der Justiz tätig ist, an die das Kassenstaatsprinzip verwirklichende Regelung des Art. 19 DBA Liechtenstein (öffentliche Funktionen) gedacht werden. Im liechtensteinischen Bewährungshilfegesetz ist die Gründung eines Bewährungshilfevereins vorgesehen. Dieser Verein schließt einen Vertrag mit dem Liechtensteinischen Amt für Soziale Dienste über die Betreuung Straffälliger und bekommt den Personalaufwand ersetzt. Insofern wird der Aufwand für den Bewährungshelfer von einer öffentlichen Einrichtung Liechtensteins getragen. Dennoch hat die Finanzverwa...

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