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SWI 8, August 2012, Seite 390

Ausweitung des DBA-rechtlichen Betriebsstättenbegriffs

Gerald Toifl

Obwohl der Text des Art. 5 OECD-MA in den letzten Jahren inhaltlich nicht verändert wurde, wurde die Betriebsstättenschwelle durch mehrmalige Anpassungen des Kommentars zum OECD-MA ständig abgesenkt. Ditz/Quilitzsch (FR 2012, 493 ff.) analysieren diese Absenkungen auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH sowie des kürzlich publizierten Entwurfs für im Jahr 2014 in Kraft tretende Änderungen des Kommentars zum OECD-MA. Eingangs verweisen sie insb. auf jene Rechtsprechung des BFH (, I R 6/09), wonach für die Auslegung eines konkreten DBA nur jene Version des OECD-Kommentars heranzuziehen ist, die bereits beim Abschluss dieses konkreten DBA galt. Die beiden Autoren weisen aber darauf hin, dass die für 2014 geplanten Änderungen des OECD-Kommentars mehr als deutlich machen, dass die Tendenz zur Aufweichung des Betriebsstättenbegriffs nicht nur nahtlos fortgesetzt, sondern sogar beschleunigt werden soll. An dieser Entwicklung ist zwar zu begrüßen, dass damit für mehr Rechtssicherheit gesorgt wird. Insb. die zunehmend flexible Auslegung des Begriffs der Verfügungsmacht könnte aber dazu beitragen, dass der in den allerwenigsten DBA verankerten Dienstleistungsbetriebsstätte im Weg...

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