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SWI 8, August 2012, Seite 390

Europäische Stiftung

Gerald Toifl

Am hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Statut einer Europäischen Stiftung vorgelegt, um grenzüberschreitende Tätigkeiten gemeinnütziger Stiftungen zu erleichtern. Paternotte (Highlights & Insights on European Taxation 5/21012, 25 f.) stellt diesen Vorschlag dar, dessen Ziel die Schaffung einer in allen Mitgliedstaaten anerkannten Rechtsform ist. Der Vorschlag ist ausschließlich auf gemeinnützige Stiftungen ausgerichtet. Jede Europäische Stiftung muss ihre Gemeinnützigkeit und ihre grenzüberschreitende Tätigkeit nachweisen und über ein Stiftungskapital von mindestens 25.000 Euro verfügen. Die Europäische Stiftung kann neu errichtet werden, aber auch durch Umwandlung einer nationalen Stiftung in eine Europäische Stiftung oder durch die Verschmelzung nationaler Stiftungen. Mit der Registrierung in einem Mitgliedstaat erlangt sie Rechtspersönlichkeit. Europäische Stiftungen unterliegen dem gleichen Steuerrecht wie rein inländische Stiftungen. Spender, die Europäische Stiftungen unterstützen, haben Anspruch auf dieselben Steuervorteile wie bei einer Spende an eine Stiftung mit Sitz in ihrem eigenen Mitgliedstaat. In beiden Fällen gilt die Europäische Stiftung als ein...

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