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SWI 8, August 2012, Seite 392

Kommissionsvorschlag für stärkeres strafrechtliches Vorgehen gegen Betrüger

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, der neue Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug vorsieht, durch die das Geld der Steuerzahler besser geschützt werden soll. Durch die geplante Richtlinie soll ein einheitlicherer Rahmen für die Verfolgung und die Ahndung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftaten geschaffen werden, sodass sich Kriminelle nicht länger die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen zunutze machen können. Zu diesem Zweck sieht der Vorschlag einheitliche Definitionen von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftatbeständen sowie einheitliche Mindestsanktionen (darunter auch Freiheitsstrafen in schweren Fällen) und einheitliche Bedingungen in Bezug auf die möglichen Untersuchungs- und Strafverfolgungszeiträume (Verjährungsfristen) vor. Auf diese Weise sollen potenzielle Betrüger abgeschreckt, wirksamere rechtliche Maßnahmen auf nationaler Ebene ermöglicht und Einziehungen ausgefallener EU-Mittel erleichtert werden, heißt es von Seiten der EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

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