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SWI 2, Februar 2004, Seite 68

Die Behandlung von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen nach Art. 16 DBA-D und DBA-CH

TREATMENT OF DIRECTORS' FEES ACCORDING TO THE OECD-MODEL AND THE TAX TREATIES AUSTRIA-GERMANY AND AUSTRIA-SWITZERLAND

Markus Christoph Stefaner

Fees of members of a supervisory board are subsumed under Art. 16 OECD-Model. However, classification of fees of members of a board of directors is quite controversially discussed in Austrian and German literature. This article strives to show that fees of members of a board of directors are part of directors' fees (Art. 16 OECD-Model), even if the German translation of the OECD-Model is relevant.

I. Behandlung nach innerstaatlichem Recht

1. Unbeschränkt Steuerpflichtige

1.1. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Bei Einkünften eines „Managers" stellt sich in Österreich bei der Frage der Zuordnung zu den Einkunftsarten das Abgrenzungsproblem hauptsächlich zwischen Einkünften aus selbstständiger und solchen aus nichtselbstständiger Arbeit. Obwohl Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. d. R. eine Weisungsbindung voraussetzen, ist die Einordnung von Managerbezügen unter § 25 EStG möglich. Diese Möglichkeit besteht nicht nur für Einkünfte von GmbH-Geschäftsführern, die an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden sind, sondern wird darüber hinaus sogar für Einkünfte von Vorständen einer AG, die durch gesetzliche Regelung weisungsfrei sind, vertreten.

Bei Einkünften von Aufsichtsräten ist...

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