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Aufsichtsratsvergütungen im DBA mit den USA
Die Autorinnen analysieren die Besteuerung laufender Bezüge eines in den USA ansässigen Aufsichtsratsmitglieds einer österreichischen Kapitalgesellschaft im österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden: DBA) mit den USA. Im Unterschied zu den Musterabkommen der OECD und der USA (im Folgenden: OECD-MA und US-MA) fehlt im österreichischen DBA mit den USA eine spezielle Klausel für Aufsichtsratsvergütungen. Fraglich ist daher, unter welche Verteilungsnorm Aufsichtsratsvergütungen fallen.
1. Das Österreichische DBA mit den USA
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und den USA werden durch das am unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (im Folgenden: DBA-USA) geregelt. Das DBA-USA enthält jedoch keine spezielle Verteilungsnorm für Aufsichtsratsvergütungen. Dies ist insoweit überraschend, als Art. 16 OECD-MA, wonach bei Aufsichtsratsvergütungen dem Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft das Besteuerungsrecht unabhängig vom Tätigkeitsort des Aufsichtsratsmitglieds zukommt, fixer Bestand...