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Die DBA-Freistellungsmethode als unzulässige Beihilfe i. S. d. Art. 87 EG?
THE EXEMPTION METHOD OF DTC-LAW IN THE LIGHT OF THE EC STATE AID PROHIBITION?
On the third Summer Conference on International Tax Law in Rust the author has discussed the following case study with the participants of his workshop on State aid showing that the exemption method could raise European law objections under the State aid provisions of Art. 87 EC.
I. Der Ausgangssachverhalt
Eine österreichische Gesellschaft mit österreichischer Gesellschafterstruktur unterhält im Staat X eine Betriebsstätte. Dabei soll in Variante 1 das allgemeine Besteuerungsniveau in Staat X niedrig sein (sog. Steueroase), während es in Variante 2 zwar dem in Österreich ähnlich ist, für ausländische Betriebsstätten allerdings besondere Vergünstigungen bestehen, die inländischen Unternehmen nicht offen stehen (sog. „ringfencing"). Österreich hat mit X ein DBA abgeschlossen, das OECD-Musterabkommenskonform für Unternehmensgewinne die Freistellungsmethode vorsieht. Die Einkünfte der Betriebsstätte werden daher in Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen, womit die niedrige Steuerbelastung des Staates X uneingeschränkt nach Österreich importiert werden kann.
S. 5II. Das Beihilfenrecht des EG-Vertrages
Art. 87 Abs. 1 EG bestimmt: „Soweit in diesem Vertrag nicht etwas ander...