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Auslandsschachteldividenden einer inländischen KG mit inländischer und deutscher GmbH-Kommanditistin
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurde mit Wirkung ab 2004 der Anwendungsbereich der internationalen Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG auf mittelbar gehaltene Auslandsbeteiligungen ausgeweitet. Dies hat entsprechende begünstigende Auswirkungen auf alle österreichischen Kommanditgesellschaften mit Auslandsbeteiligungen. Denn damit ist jener Teil der Auslandsschachteldividenden der inländischen KG, der einer österreichischen Gesellschafter-GmbH steuerlich zuzurechnen ist, steuerfrei (wenn die mittelbar von der inländischen Kommanditistin gehaltene Auslandsbeteiligung das ab 2004 maßgebende Mindestbeteiligungserfordernis von 10 % erreicht).
Unter diesen Gegebenheiten ist aber auch der einer deutschen GmbH-Kommanditistin zufallende Teil der Auslandsschachteldividende steuerfrei. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus den - im gegebenen Zusammenhang die gleichen Rechtswirkungen erzeugenden - Bestimmungen des § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG sowie des Diskriminierungsverbotes des Art. 23 DBA-Deutschland. (EAS 2376 v. )