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EuGH: Mehrwertsteuerbefreite und -steuerpflichtige Umsätze von Ärzten
Der EuGH hat in den Urteilen vom Rs. C-212/01 Unterpertinger und C-307/01 Peter d'Ambrumenil umfassend zur Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen ärztliche Leistungen von der Mehrwertsteuer gem. Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. c der 6. MwSt-RL befreit oder mehrwertsteuerpflichtig sind.
Im Fall Unterpertinger hatte das Landesgericht Innsbruck in einem Rechtsstreit ursprünglich zwischen der Klägerin Margarete Unterpertinger und der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wegen Ablehnung ihres Antrags auf Zahlung einer Invaliditätsrente, nach dem Tod der Klägerin im Ausgangsrechtsstreit nur noch über die Verfahrenskosten, insbesondere über die Frage zu entscheiden, ob die Leistungen eines vom vorlegenden Gericht beauftragten medizinischen Sachverständigen der Mehrwertsteuer unterliegen.
Für das VAT and Duties Tribunal, London, stellte sich die Frage nach der Auslegung des Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. c der 6. MwSt-RL in einem Rechtsstreit zwischen den Klägern S. 42d'Ambrumenil, einem Arzt, und der Firma Dispute Resolution Services Ltd (im Folgenden: DRS) auf der einen und der im Vereinigten Königreich auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zuständigen Behörde auf der anderen Seite über die ...