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Kapitalinvestitionen in Österreich über eine US-Delaware Limited Partnership
Für die Beurteilung der Frage, ob eine US-Delaware Limited Partnership bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom , RFHE 27 Seite 73 und des BFH vom , BStBl. II Seite 695) entwickelten Auffassung festgehalten, daß es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen läßt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Daher wurde z. B. in EAS 303 eine ungarische KG als Personengesellschaft eingestuft, obwohl Ungarn diese Personengesellschaft als Körperschaft besteuert.
Ob eine ausländische Gesellschaft mit einer inländischen Kapitalgesellschaft oder mit einer inländischen Personengesellschaft vergleichbar ist, muß im Zwei...