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Die zeitliche Anwendung von DBA
Wassermeyer (IStR 1997, 395 ff.) geht auf die im Internationalen Steuerrecht noch nicht restlos geklärte Frage ein, auf welchen Zeitpunkt bei der Anwendung von DBA abzustellen ist (vgl. dazu auch ausführlich M. Lang in FS Flick, in Druck). Grundsätzlich ist es möglich, entweder auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung oder auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte abzustellen. Wassermeyer unterscheidet in diesem Zusammenhang drei Fallgruppen: Für die Frage der Abkommensberechtigung soll immer auf den Zeitpunkt der Einkünfteerzielung abgestellt werden, der sich nach dem innerstaatlichen Recht des Anwendestaats bestimme. Bei nachträglichen Einkünften soll hingegen das Veranlassungsprinzip angewandt werden. Sind daher Einkünfte auf einen Sachverhalt zurückzuführen, der entweder insgesamt oder in wesentlichen Teilen längere Zeit vor dem Zuflußzeitpunkt verwirklicht wurde, sei für jede abkommensrechtliche Einkunftsart getrennt zu untersuchen, wodurch die Einkünfteerzielung veranlaßt ist. Bei Dividendeneinkünften soll auf den Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses abgestellt werden. Als dritte Gruppe sieht Wassermeyer Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die zu einem Zeit...