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Werbung mit (angeblichen) Vorteilen für die Umwelt
Der nationale Gesetzgeber hat Anfang Juli neue Regeln für die Werbung mit (angeblichen) Vorteilen für die Umwelt beschlossen. Ausschlaggebend war - wie so oft und dankenswerterweise - eine Richtlinie der EU. Was muss oder sollte man dazu wissen?
1. Unlauterer Wettbewerb
UWG. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - allgemein bekannt unter der Kurzbezeichnung UWG - stammt ursprünglich aus dem Jahr 1923. Es wurde seither regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft angepasst. Vergleichbare Regelungen gibt es in allen modernen Rechtsordnungen, so auch in Deutschland und der Schweiz.
Klage. Das UWG ermöglicht Unternehmen (und bestimmten Verbänden), gegen Konkurrenten vorzugehen, die sich im Wettbewerb (mit ihnen) nicht „ordentlich“ - der Gesetzgeber nennt das „unlauter“ - verhalten. Ein Unternehmen benimmt sich unlauter, wenn es zB Kunden übertrieben und hartnäckig anzuwerben versucht, Werbung mit falschen Angaben betreibt, sich nicht an die Ladenschlusszeiten hält oder Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder Religion herabwürdigt. Jeder Unternehmer, der in der gleichen Branche tätig ist („Mitbewerber“), kann dann auf Unterlassung - und, was für viele besonders u...