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AR aktuell 4, August 2026, Seite 121

Das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz

Umsetzung der „Women on Boards“-Richtlinie in Österreich

Ulrich Kraßnig und Marinko Brnadic

Mit dem Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) hat der österreichische Gesetzgeber die „Women on Boards“-Richtlinie umgesetzt und die gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat grundlegend weiterentwickelt. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuerungen, erläutert deren praktische Auswirkungen und zeigt auf, welche Änderungen börsenotierte Gesellschaften und ihre Aufsichtsräte künftig zu beachten haben.

1. Grundlegendes

Mit dem GesLeiPoG wurde die Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften („Women on Boards“-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Zu diesem Zweck wurden insbesondere das Aktiengesetz (AktG), das SE-Gesetz (SEG) und das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geändert.

Österreich verfügte bereits bislang über gesetzliche Regelungen zur geschlechterparitätischen Besetzung von Aufsichtsräten. Das GesLeiPoG ersetzt dieses System nicht, sondern entwickelt es weiter. Während für börsenotierte Gesellschaften die Quotenregelung verschärft wird, bleibt die bisherige Regelung für nicht börsenotierte Großunternehmen grundsätzlich unverändert bestehen. D...

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