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Das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz
Umsetzung der „Women on Boards“-Richtlinie in Österreich
Mit dem Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) hat der österreichische Gesetzgeber die „Women on Boards“-Richtlinie umgesetzt und die gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat grundlegend weiterentwickelt. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuerungen, erläutert deren praktische Auswirkungen und zeigt auf, welche Änderungen börsenotierte Gesellschaften und ihre Aufsichtsräte künftig zu beachten haben.
1. Grundlegendes
Mit dem GesLeiPoG wurde die Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften („Women on Boards“-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Zu diesem Zweck wurden insbesondere das Aktiengesetz (AktG), das SE-Gesetz (SEG) und das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geändert.
Österreich verfügte bereits bislang über gesetzliche Regelungen zur geschlechterparitätischen Besetzung von Aufsichtsräten. Das GesLeiPoG ersetzt dieses System nicht, sondern entwickelt es weiter. Während für börsenotierte Gesellschaften die Quotenregelung verschärft wird, bleibt die bisherige Regelung für nicht börsenotierte Großunternehmen grundsätzlich unverändert bestehen. D...