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AR aktuell 4, August 2026, Seite 113

Editorial

Ulrich Kraßnig

Vielfalt als Element guter Corporate Governance

Mit dem Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz setzt Österreich die Richtlinie (EU) 2022/2381 („Women on Boards“-Richtlinie) um und entwickelt das bereits bestehende System gesetzlicher Geschlechterquoten für Aufsichtsräte weiter. Die öffentliche Diskussion über gesetzliche Quoten wird dabei seit Jahren mit großer Intensität geführt. Nicht selten steht die Frage im Vordergrund, ob gesetzliche Vorgaben überhaupt erforderlich sind oder die Besetzung von Leitungsorganen ausschließlich den Unternehmen überlassen bleiben sollte. Dabei gerät mitunter aus dem Blick, dass gesetzliche Quoten regelmäßig nicht Ausgangspunkt, sondern Folge bestehender struktureller Ungleichgewichte sind.

Ein Blick auf die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass die gesetzliche Geschlechterquote den Frauenanteil in österreichischen Aufsichtsräten spürbar erhöht hat. Gleichzeitig bleibt der Anteil von Frauen in Vorständen und anderen operativen Leitungsfunktionen nach wie vor vergleichsweise gering. Daraus lässt sich ableiten, dass gesetzliche Regelungen Veränderungen durchaus anstoßen können. Ebenso deutlich wird jedoch, dass sie strukturelle Heraus...

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