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Deutscher Geschäftsführer inländischer GmbHs mit deutschen Immobilienverlusten
(BMF) - Werden die Geschäfte inländischer GmbHs von einem deutschen Geschäftsführer geleitet, der in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sich jährlich weniger als 183 Tage in Österreich aufhält, und der mit jeder inländischen GmbH einen steuerlich maßgebenden Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, dann unterliegen die inländischen Geschäftsführerbezüge der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Bei der steuerlichen Erfassung der Geschäftsführerbezüge können jedoch die im deutschen Immobilienvermögen des Geschäftsführers erlittenen Verluste nicht berücksichtigt werden.
Dies kann aber nicht mit dem Vorwurf eines potentiell EU-widrigen Regelungsinhaltes des Einkommensteuergesetzes belastet werden. Denn die als Benachteiligung beschränkt Steuerpflichtiger in Österreich empfundene Nichtberücksichtigung der deutschen Immobilienverluste würde auch dann eintreten, wenn z. B. infolge eines inländischen Zweitwohnsitzes unbeschränkte Steuerpflicht des Geschäftsführers in Österreich gegeben wäre; die Nichtberücksichtigung der deutschen Verluste gründet sich nämlich nicht auf § 102 Abs. 2 Z 2 EStG, sondern geht auf die Rechtswirkungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zurück, das die steuerliche Erfa...