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Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung in der EU
Die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen im Ausland führt unabhängig von der Rechtsform, in der sie dort betrieben wird, vor allem in der Anfangsphase häufig zu Verlusten, die das Gesamtunternehmen wirtschaftlich belasten. Die Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung dieser Auslandsverluste im Inland kommt daher mitunter wesentliche Bedeutung bei der Entscheidung eines Unternehmens zu, bestimmte Tätigkeiten im Ausland oder im Inland durchzuführen.
Mulders (EC Tax Review 1996, 123 ff.) geht in diesem Zusammenhang auf den von der Kommission dem Rat im Jahre 1990 vorgelegten Richtlinienvorschlag zur steuerlichen Berücksichtigung von Auslandsverlusten ein und stellt Verbesserungsmöglichkeiten für diesen Vorschlag dar.