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Das neue ungarische Zollgesetz
THE NEW HUNGARIAN CUSTOMS LAW
Hungary is in the process of adjusting itst customs law to meet EU standards. János Gregorits reports on these changes. He pays special attention to the principle of the new legal situation. These stipulations are especially significant for foreigners.
I. Die Rechtsentwicklung
Nach der politisch-wirtschaftlichen Wende hatte Ungarn viel nachzuholen, um den Weg nach Europa wieder zu finden. Vieles mußte wieder aufgebaut werden, was früher einmal schon errichtet worden war, unter anderem auch ein den Anforderungen der Marktwirtschaft entsprechendes Zollrecht. Es wurde nämlich nach dem zweiten Weltkrieg von dem sozialistischen Staat solchen Korrekturen unterzogen, die einer Abschaffung gleichkamen. Die Zollbehörde als solche freilich existierte weiterhin, aber praktisch nur beim Personenverkehr an den Grenzen, wo neben den Grenzpolizisten auch die Zöllner in Erscheinung traten, um die wenigen Reisenden noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen, mit besonderem Augenmerk auf konvertiblen Devisen, Edelmetall, und eventuelle verdächtige Schriften. In diesem Sinne spielte die Zollbehörde nur eine, ihr in dem Szenario des Kalten Krieges zugeteilte, untergeordnete Rolle, die rein politisch war.
Werfen wir nun zunächst einen Blick auf die vorangegangene Epoche. Als die österreichisch-ungarische Monarchie 1867 gegründet wurde, entstand eine Zollunion zwischen den beiden Staaten. Das Zollrecht entsprach dem österreichischen. Das erste, wirklich ungarische Zollgesetz wurde in den zwanziger Jahren nach dem Friedensschluß von Versailles beschlossen, als das Land sich von Österreich trennte und als unabhängiger Staat etablierte. (Ungarn war damals ein Königreich - wohlgemerkt, ohne König, weil die Habsburger ja entthronisiert wurden - mit marktwirtschaftlichen Verhältnissen, die aber nicht als sozial bezeichnet werden konnten.) Im Jahre