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SWI 1, Jänner 1997, Seite 16

Neue Verständigungsvereinbarung zum Sportlerbegriff nach dem DBA Deutschland-Österreich

NEW MUTUAL AGREEMENT ON THE CONCEPT OF ATHLETIC ACTIVITIES ACCORDING TO THE TAX TREATY BETWEEN AUSTRIA AND GERMANY

Gerald Toifl

On the basis of a new mutual agreement between the Austrian and the German financial authorities Germany has the right to tax athletic activities in Germany carried out by an Austrian resident. Gerald Toifl takes a critical view on this agreement. He comes to the conclusion that the viewpoint taken by the Austrian and German financial authorities is incorrect.

I. Die Vorschrift des Art. 8 DBA Deutschland-Österreich

Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die im anderen Vertragsstaat ausgeübt wird oder ausgeübt worden ist, so hat nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 DBA Deutschland-Österreich der andere Staat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören insbesondere die Einkünfte aus freien Berufen. Die Ausübung eines freien Berufes in einem der beiden Vertragsstaaten liegt jedoch nur dann vor, wenn der freiberuflich Tätige seine Tätigkeit unter Benutzung einer ihm dort regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausübt. Diese Einschränkung gilt nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 DBA Deutschland-Österreich unter anderem jedoch nicht für im jeweiligen Vertragsstaat ausgeübte sportliche Tätigkeiten. Das Besteuerungsrecht für freiberuflich tätige Sportler steht damit una...

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