mBGM
1. Aufl. 2026
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S. 516. Meldeverstöße und ihre Auswirkungen
Bei nicht vollständiger Übermittlung oder fehlender Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagen, können bis zu ihrer (vollständigen) Übermittlung die Beitragsgrundlagen des Vormonates fortgeschrieben werden. Liegen diese nicht vor, ist die Österreichische Gesundheitskasse dazu berechtigt, die Beitragsgrundlagen unter Heranziehung von Daten anderer Versicherungsverhältnisse beim selben Dienstgeber oder, wenn diese nicht vorliegen, von Daten der Versicherungsverhältnisse bei gleichartigen oder ähnlichen Betrieben festzusetzen. Wird eine Ersatz-mBGM erzeugt, werden die Beiträge als Forderung auf dem Beitragskonto des Dienstgebers verbucht und gleichzeitig erhält der Dienstgeber eine Information über das SV-Clearingsystem. Die Ersatz-mBGM soll lediglich die Zeit zwischen der Frist zur Vorlage einer mBGM durch den Dienstgeber und der tatsächlichen Übermittlung überbrücken. Sie ersetzt nicht die Meldung des Dienstgebers. Pro fehlender monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung wird ein Säumniszuschlag verhängt. Die Meldung der korrekten Beitragsgrundlagen und zu entrichtenden Beiträge ist trotz vorgeschriebener Säumniszuschläge und amtlich erstellter ...