mBGM
1. Aufl. 2026
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S. 454. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung und Erwachsenenbildung
An der Beurteilung, ob es sich bei der Tätigkeit um ein Dienstverhältnis oder um einen freien Dienstvertrag handelt, änderte sich durch die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung nichts. Auch die pauschalierte Aufwandsentschädigung gem § 49 Abs 7 ASVG kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin in Abzug gebracht werden.
Die in der Erwachsenenbildung tätigen Dienstnehmer und freien Dienstnehmer sind vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung anzumelden. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung für den Beitragszeitraum ab Aufnahme der Tätigkeit bestätigt oder korrigiert die Anmeldung. Nur bei freien Dienstnehmern ist es möglich, eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ohne Verrechnung zu erstatten.
Handelt es sich bei dem Lehrenden in der Erwachsenenbildung um einen Dienstnehmer gem § 4 Abs 2 ASVG, ist eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mit Verrechnung zu übermitteln. Somit besteht in diesen Fällen bei den Meldeverpflichtungen kein Unterschied zu anderen Dienstnehmern.
Zwei Vortragende halten denselben Kurs und haben denselben Aufwand dafür.
Einer der beiden Kurse ist stärker geblockt und deshalb kürze...