mBGM
1. Aufl. 2026
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S. 363. Das Tarifsystem
Das Tarifsystem besteht aus drei aufeinander aufbauenden Modulen:
der Beschäftigtengruppe (zB Arbeiter, Angestellter, Lehrling);
den Ergänzungen zur Beschäftigtengruppe (zB Schlechtwetterentschädigungsbeitrag) und
den Abschlägen und Zuschlägen (zB Verringerung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages, Service-Entgelt).
3.1. Die Beschäftigtengruppe
Diese bildet die Grundlage für das Tarifsystem und beinhaltet für die von ihr umfassten Versicherten folgende Charakteristika:
Umfang der Pflichtversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensions-, Arbeitslosenversicherung)
Zugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Arbeiter oder Angestellten
Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer oder Landarbeiterkammer
Beitragspflicht und Beitragssatz in den Zweigen der Pflichtversicherung und der Nebenbeiträge
Der Beitrag für die Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge ist in der Beschäftigtengruppe nicht enthalten, sondern in einer eigenen Verrechnungsposition berücksichtigt.
3.2. Ergänzung zur Beschäftigtengruppe
Sind bei einem Versicherten versicherungs- und/oder beitragsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen, die in der Beschäftigtengruppe nicht abgebildet sind, erfolgt dies über Ergänzungen...