mBGM
1. Aufl. 2026
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S. 102. Die Meldungsarten
2.1. Versichertenmeldungen im Überblick
Meldungen
Versicherungsnummer Anforderung
Vor-Ort-Anmeldung (per Fax oder Telefon)
Anmeldung (Storno und Berichtigung)
Anmeldung fallweiser Beschäftigter (Storno)
Abmeldung (Storno und Berichtigung)
Änderungsmeldung
Adresse Versicherter
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
Die geltenden Versichertenmeldungen sind sowohl im Bereich der Selbstabrechnung als auch im Bereich der Beitragsvorschreibung anzuwenden.
2.1.1. Versicherungsnummer Anforderung
Im Zusammenhang mit der Anforderung der Versicherungsnummer, vor allem im Hinblick auf den Auslöser und Zweck der Meldung, die Voraussetzungen und Meldefristen hat sich grundsätzlich mit Einführung des neuen Abrechnungssystems nichts geändert.
Neu ist, dass die Mitteilung der Versicherungsnummer über das Clearingsystem erfolgt. Kann ein Dienstgeber nicht am Clearingsystem teilnehmen, wird dieser entweder über WEBEKU oder durch den Krankenversicherungsträger per E-Mail über die Versicherungsnummer informiert.
Die Meldung „Versicherungsnummer Anforderung“ ist zu erstatten, wenn
die zu meldende Person über keine Versicherungsnummer verfügt (zB erstmalige Arbeitsaufnahme in Österreich durch einen au...