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Recht auf Privatsphäre und steuerliche Ermittlungsbefugnisse
Schwartz (https://legalblogs.wolterskluwer.com/international-tax-law-blog/privacy-and-tax-information-powers/) berichtet von einer wegweisenden Entscheidung des EGMR vom , Ferrieri and Bonassisa gegen Italien, Bsw 40607/19 und 34583/20. In diesem Fall hat der EGMR ausgesprochen, dass die weitreichenden Befugnisse der italienischen Steuerbehörden zur Abfrage von Bankdaten gegen das Recht auf Privatsphäre (Art 8 EMRK) verstoßen. Zwei italienische Staatsbürger klagten, nachdem Banken ihre Finanzdaten ohne vorherige Begründung oder richterliche Prüfung an den Fiskus übermitteln mussten. Der EGMR bestätigte, dass Bankdaten geschützte personenbezogene Daten sind. Zwar haben Staaten bei Finanzdaten einen Ermessensspielraum, Eingriffe müssen jedoch gesetzlich klar geregelt, vorhersehbar und verhältnismäßig sein. Die italienische Praxis erfüllte diese Anforderungen nicht.