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EuGH: Erhebung von Grunderwerbsteuer auf die Einbringung der Mehrheit der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft gegen Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft verstößt gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie
In seinem Urteil vom , NOVA IBEROMOLDES - SGPS, S.A., C-837/24, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Erhebung von Grunderwerbsteuer bei Einbringung aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft ausschließlich gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Kapitalgesellschaft gegen die Bestimmungen der RL 2008/7/EG (im Folgenden: Kapitalansammlungs-RL) verstößt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Nova Iberomoldes wurde 2019 als Aktiengesellschaft portugiesischen Rechts gegründet. Ihr Gesellschaftskapital wurde vollständig durch Sacheinlagen in Form von Beteiligungen eingezahlt, die ihre Alleinaktionärin an verschiedenen Gesellschaften hielt. Ein Teil des Vermögens einer dieser Gesellschaften, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschaftskapital nunmehr zu 100 % von Nova Iberomoldes gehalten wird, bestand aus zwei Immobilien. Nach portugiesischem Recht unterliegt ua auch der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung einer Grunderwerbsteuer in Form einer Gemeindesteuer, wenn diese Gesellschaft Eigentümerin von in Portugal belegen...