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SWI 7, Juli 2026, Seite 412

Konsultationsvereinbarung mit den Vereinigten Arabischen Emiraten bezüglich des Ausdrucks „qualifizierte staatliche Einrichtung“

, 2026-0.493.615.

Dieser Erlass gibt den Inhalt einer am / zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) auf Basis von Art 26 Abs 3 DBA VAE abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung wieder. Die Konsultationsvereinbarung dient der Einstufung einer Einrichtung der VAE als „qualifizierte staatliche Einrichtung“ iSd Art 10 DBA VAE und trat am in Kraft.

Gestützt auf Art 26 Abs 3 DBA VAE, unterzeichnet zu Abu Dhabi am , zuletzt geändert durch das am zu Dubai unterzeichnete Protokoll, und auf den Absatz mit der Überschrift „Zu Artikel 10“ des Protokolls zum DBA VAE, haben die zuständigen Behörden Österreichs und der VAE die folgende Konsultationsvereinbarung erzielt:

In Bezug auf Art 10 Abs 1 lit c DBA VAE bedeutet der Ausdruck „qualifizierte staatliche Einrichtung“, in den VAE, die Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC), die eine Einrichtung oder Institution ist, die unmittelbar oder mittelbar im Alleineigentum der nationalen oder lokalen Verwaltung oder ihrer Gebietskörperschaften steht.

Diese Konsultationsvereinbarung tritt ab dem Datum der späteren der beiden Unterzeichnungen in Kraft und findet Anwendung hinsichtlich der im Abzugsweg eingehobenen Steuern auf Dividenden, die nach diesem Datum gezahlt werden.

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