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ASoK 12, Dezember 2023, Seite 462

III. Nachtschwerarbeits-Beitrag

Gerda Ercher-Lederer

Mit dem Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird (842/BNR 27. GP), soll sichergestellt werden, dass im Jahr 2024 die Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrags unverändert bleibt und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der nach dem ASVG geregelten Pensionsversicherung beträgt.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMAW. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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