Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anscheinsvollmacht und Vertrauensschutz im Arbeitsverhältnis
Zur Informationsobliegenheit des Arbeitgebers
Zahlreiche Arbeitnehmer sind Teil einer betrieblichen Hierarchie. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht definiert. In der Praxis treten regelmäßig Vorgesetzte auf, die Weisungen aussprechen oder andere Erklärungen abgeben. Für den Arbeitnehmer ist dabei meist nicht ersichtlich, ob die Handlung vom Kompetenzbereich des Vorgesetzten umfasst ist. Daraus resultierende Probleme sollen nachfolgend behandelt werden.
1. Anlassfall
Ein Arbeitnehmer ist in einem Industriebetrieb als Hilfsarbeiter beschäftigt. In seinem Arbeitsbereich gibt es – von unten nach oben – folgende Vorgesetzte: Schichtleiter, Gruppenleiter, Abteilungsleiter, Betriebsleiter, Geschäftsführung. Der ArbeitnehS. 456mer kennt die genauen Kompetenzen seiner Vorgesetzten nicht. Er wird vom Gruppenleiter dienstfrei gestellt und ein paar Tage später von der Geschäftsführung fristlos mit der Begründung entlassen, er wäre tagelang nicht zur Arbeit erschienen. Über Hinweis des Arbeitnehmers, er wäre dienstfrei gestellt worden, entgegnet der Arbeitgeber, der Gruppenleiter wäre dazu nicht bevollmächtigt gewesen.
2. Zum Vertrauensschutz im Arbeitsverhältnis
Die Rechtsprechung hat sich bereits mehrfach mit der Frage beschäftigt, wer für den Ar...