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I. Budgetbegleitgesetz 2024: Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Mit dem Beschluss des Nationalrats vom betreffend das Budgetbegleitgesetz 2024 (828/BNR 27. GP) sollen unter anderem im AMPFG die als Folge der guten Beschäftigungs- und Beitragsentwicklung prognostizierten Überschüsse nicht an das AMS ausbezahlt, sondern einer zweckgebundenen Haushaltsrücklage „Gebarung Arbeitsmarktpolitik“ im Sinne des § 36 Abs 6 BHG 2013 zugeführt werden (§ 6 AMPFG). Des Weiteren soll gemäß § 2 AMPFG der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 % gesenkt werden. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag soll daher für Lehrlinge 2,3 % und für die übrigen Versicherten 5,9 % der Beitragsgrundlage betragen.
Diese Änderungen sollen mit in Kraft treten.