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V. Budgetbegleitgesetz 2024: Gesundheits- und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 sollen Teile des im Anschluss an den Sommerministerrat im Juli 2023 durch die Bundesregierung angekündigten Maßnahmenpakets für den Gesundheitsbereich umgesetzt werden. Außerdem soll eine Änderung im Beitragsrecht vorgenommen werden. Das Budgetbegleitgesetz 2024 wurde im Nationalrat beschlossen (828/BNR 27. GP). Die Beschlussfassung durch den Bundesrat sowie die Kundmachung sind abzuwarten. Folgende Maßnahmen sind enthalten:
1. Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (GesRefFinG)
Zur Finanzierung der folgenden Maßnahmen wird beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein Fonds eingerichtet, der durch Beiträge des Bundes gespeist wird und die Mittel an die Träger der Krankenversicherung verteilt.
S. 463 1.1. 100 neue Vertragsstellen
In den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin für Erwachsene, Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Augenheilkunde und Optometrie, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Innere Medizin werden 100 ärztliche Vertragsstellen geschaffen. Sie bestehen zusätzlich zu den Planstellen des Stellenplans. Die...