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ASoK 6, Juni 2026, Seite 256

IGH bestätigt Streikrecht nach ILO-Übereinkommen Nr 87

Der Internationale Gerichtshof (IGH) bestätigt in seinem Gutachten vom , dass das Streikrecht von Arbeitnehmern und ihren Organisationen vom Übereinkommen Nr 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts umfasst ist.

Die jahrelange Kontroverse zwischen Kernakteuren der ILO war im November 2023 auf Verwaltungsratsbeschluss von dieser an den IGH herangetragen worden. Mit zehn zu vier Stimmen bestätigt der Gerichtshof nun, dass das Streikrecht völkerrechtlich geschützt ist, betont dabei aber, dass sein Urteil keine Festlegungen zu genauem Inhalt, Umfang oder konkreten Bedingungen für die Ausübung des Streikrechts trifft. Diese Details müssen weiterhin von den nationalen Gesetzen und im Rahmen des ILO-Systems geregelt werden.

Das Gutachten des IGH ist abrufbar unter https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/191/191-20260521-adv-01-00-en.pdf.

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