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ASoK 6, Juni 2026, Seite 236

Ausbildungskosten für Piloten und deren Rückforderbarkeit

Anmerkungen zu

Andreas Grundei

Anlass für diesen Beitrag ist der , mit dem die Rückersatzfähigkeit von Kosten, die durch eine vom Arbeitgeber (Luftfahrtunternehmen) finanzierte Ausbildung zum Berufspiloten (Grundausbildung: Berufspiloten-Lizenz - CPL, frozen ATPL/MPL) entstanden sind, bestätigt wurde.

1. Grundlegendes

Das Ziel vieler junger Menschen, Berufspilot zu werden, ist mit erheblichen Kosten verbunden. Um die Berufspilotenlizenz (CPL, frozen ATPL/MPL) zu erlangen, ist eine Ausbildung von rund 20 Monaten und ein finanzieller Aufwand von etwa 100.000 Euro erforderlich. Die für den tatsächlichen Einsatz notwendige Typenberechtigung (Type Rating) ist darin nicht enthalten. Die Ausbildung wird sowohl von Flugschulen angeboten und durchgeführt als auch von Luftfahrtunternehmen organisiert und teilweise abgewickelt.

Die Schulungskosten in Höhe von rund 100.000 Euro für die Grundausbildung und rund 50.000 Euro für das Type Rating sind von den Schülern in der Regel im Voraus, zumindest aber laufend während der Ausbildung, direkt an die Flugschulen zu bezahlen. Häufig sind Interessenten daher gezwungen, Kredite aufzunehmen und somit erhebliche finanzielle Verpflichtunge...

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