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ASoK 6, Juni 2026, Seite 218

Die (ausstehende) Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Österreich

Ausgewählte praktische Probleme aus rechtlicher Sicht

Karin Buzanich-Sommeregger und Leonhard Prasser

Die sogenannte Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeber zu weitreichenden Maßnahmen - von geschlechtsneutraler Stellenbewertung bis hin zur Entgeltberichterstattung. Während Österreich trotz abgelaufener Frist noch nicht umgesetzt hat, stellen sich bereits auf Basis der Richtlinie zahlreiche praktische Fragen. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Problemfelder aus der Praxis.

1. Status quo der Umsetzung

Die Europäische Union sendet ein klares Signal im Bestreben um faire Bezahlung: Mit der RL (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen soll die Beseitigung geschlechtsbedingter Diskriminierung bei der Entlohnung forciert werden. Die Richtlinie trat mit in Kraft, für die Umsetzung in nationales Recht war bis zum Zeit. Doch auch am Ende der Umsetzungsfrist arbeiten die Mitgliedstaaten diesbezüglich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit: In Österreich lässt ein entsprechender Gesetzesentwurf noch auf sich warten. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des österreichischen Arbeits- und Sozialministeriums sowie der Arbe...

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