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Ausgleichszulage für zugewanderte Unionsbürger
Voraussetzungen für den vorzeitigen Daueraufenthalt nach Art 17 Abs 1 lit a RL 2004/38/EG
Dieser Beitrag beschäftigt sich damit, ob bzw unter welchen Voraussetzungen ein Unionsbürger, der in einem zeitlichen bzw sachlichen Zusammenhang mit dem Entstehen des Anspruchs auf Alterspension seinen Aufenthalt nach Österreich verlegt, das vorzeitige Daueraufenthaltsrecht nach der Unionsbürger-RL als Voraussetzung für seinen Anspruch auf die Ausgleichszulage erwerben kann. Darüber hat zuletzt Kain unter dem Aspekt geschrieben, ob es Rechtsmissbrauch darstellt, wenn Personen gezielt in Staaten mit einem hohen sozialen Schutzniveau einreisen, um dort Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen.
1. Grundlegendes
Eine Ausgleichszulage nach § 292 Abs 1 ASVG gebührt auch zu einer Pensionsleistung aus einem anderen Mitgliedstaat der EU und setzt neben dem gewöhnlichen auch den rechtmäßigen Aufenthalt im Inland voraus. Aus diesem Grund ist die Prüfung des Anspruchs eines Unionsbürgers auf Ausgleichszulage in aller Regel mit einer Prüfung des Aufenthaltsrechts nach der RL 2004/38/EG (Unionsbürger-RL) verbunden. Zum Ausgleichszulagenanspruch wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger liegt bereits eine als gesichert zu betrachtende Rechtsprechung vor, nach der ein Anspruch auf Ausgleichszulage den Erwe...