Übertragung und Vermietung von Immobilien
5. Aufl. 2026
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S. 129VI. Die Option nach § 6 Abs 2 UStG - Umsetzung in der Praxis
1. Einleitung - Hintergrund und Ziele der Regelung
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist gem § 6 Abs 1 Z 16 UStG unecht steuerfrei.
Von der Steuerbefreiung ausgenommen sind die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, sofern es sich dabei nicht um besonders repräsentative Objekte handelt, die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Betriebsvorrichtungen, die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art, die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke sowie die kurzfristige Vermietung.
Um in der Unternehmerkette eine Steuerkumulation zu vermeiden, kann für die Vermietung von Grundstücken gem § 6 Abs 2 UStG auf die Steuerfreiheit verzichtet und zur Steuerpflicht optiert werden.
Vor der Regelung durch das 1. StabG 2012 war die Option zur Steuerpflicht aus der Vermietung unabhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Mieters möglich, dh der Unternehmer konnte auch an unecht steuerbefreite Unternehmer S. 130(Ärzte, Banken, Versicherungen), an den Hoheitsbereich einer Körperschaft des...