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Führungskräfte-Rechtsschutz: Risikoausschluss, falls der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person betroffen ist
RSS-E 77/25
1. Nach den vereinbarten Bedingungen besteht Versicherungsschutz für den Antragsteller in seiner Funktion als Handlungsbevollmächtigter als unselbständig Beschäftigter. Davon wiederum sind durch den Risikoausschluss des § 3 FKRB 2015 Versicherungsfälle ausgenommen, in denen der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person betroffen ist.
2. Der Antragsteller war oder ist nicht als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B. im Firmenbuch eingetragen, sondern nach eigenen Angaben lediglich Handlungsbevollmächtigter. Aufgrund der Offenkundigkeit des Firmenbuchs ist davon auszugehen, dass die Versicherung nicht den Beweis für das Vorliegen des Ausschlusstatbestands des § 3 FKRB 2015 erfüllt hat.
Der Antragsteller hat bei der antragsgegnerischen Versicherung per eine Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung ... abgeschlossen. Versichert ist der Antragsteller laut Polizze vom „in seiner Funktion als Handlungsbevollmächtigter gemäß den Besonderen Bedingungen für die Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung (FKRB 2015)“.
§§ 1 und 3 FKRB 2015 lauten:
„§ 1. Gegenstand der Versicherung, Rechtsgrundlage
Der Versicherungsschutz umfasst die W...