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Die VAG-Novelle im NaBeG
Änderungen im Überblick
Das NaBeG bringt für Versicherungsunternehmen nicht nur Neuerungen in der externen Unternehmensberichterstattung, sondern auch zahlreiche weitere Änderungen. Der vorliegende Beitrag stellt die Änderungen im VAG 2016 überblicksartig dar.
1. Einleitung
Der Gesetzgeber hat das NaBeG zum Anlass genommen, neben der Umsetzung der CSRD weitere Änderungen im VAG 2016 vorzunehmen. Es werden unter anderem Anforderungen an Abschlussprüfer definiert, deren aufsichtliche Prüfpflichten klargestellt, gesellschaftsrechtliche Bestimmungen für kleine Versicherungsvereine konkretisiert, Anzeigepflichten an die FMA erweitert, eine Ungleichbehandlung von angestellten Mitarbeitern von Versicherungsunternehmen gegenüber selbständigen Versicherungsvermittlern korrigiert und die Pflichten von Aktuaren und Treuhändern bei Beendigung ihrer Tätigkeit festgelegt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen.
2. Nachhaltigkeitsberichterstattung
2.1. Anwendungsbereich
Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ergibt sich für Versicherungsunternehmen aus dem Verweis in § 136 VAG 2016 auf das UGB, der mit dem NaBeG klarstellend um die (konsolidierte) Unternehmensberichterstattung ergänzt wurde. Die Verwendung des Begriffs „Unte...