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ZVers 3, Mai 2026, Seite 154

Rechtsschutzversicherung: Zur vereinbarten Kostenminimierungsobliegenheit des Art 8.1.4 ARB 2009

Art 8.1.4 ARB 2009; § 157 VersVG; §§ 110 und 113 IO

1. Zu den Voraussetzungen für die Fortsetzung eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schädiger unterbrochenen Schadenersatzprozesses als Prüfungsprozess gemäß § 110 IO und der kumulativen Exekution in den Deckungsanspruch nach § 157 VersVG gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers: Der Gläubiger kann den unterbrochenen Schadenersatzprozess gegen einen haftpflichtversicherten Schädiger kumulativ als Prüfungs- und Absonderungsprozess fortsetzen.

2. Verstoß gegen die Obliegenheit des Art 8.1.4 ARB 2009, wenn der Versicherungsnehmer bei derartiger Möglichkeit das unterbrochene Verfahren ausschließlich als Prüfungsprozess fortgesetzt hat und im Weiteren beabsichtigt, zusätzlich - mit gesonderter Klage - ein Absonderungsrecht gemäß § 157 VersVG in den Deckungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Schuldners geltend zu machen.

Die dem vom Kläger beim beklagten Versicherer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag zugrunde liegenden ARB 2009 lauten auszugsweise:

„Artikel 6 - Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer im Falle seiner Leistungsp...

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