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Fernabsatz von Finanzdienstleistungen nach der Richtlinie (EU) 2023/2673 und dem österreichischen Umsetzungsentwurf
Eine systematische Analyse im Lichte des Versicherungsrechts
Mit der Richtlinie (EU) 2023/2673 (im Folgenden: Änderungsrichtlinie) werden die Bestimmungen über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge in die Verbraucherrechte-Richtlinie integriert. Was als Schritt zur Vereinheitlichung des Fernabsatzrechts erscheint, macht zugleich die Spannungen zwischen Verbraucherrecht und sektorspezifischen Regelungen deutlich. Gerade im Versicherungsrecht zeigt sich, dass die neuen Vorschriften vielfach nur subsidiär als Sicherheitsnetz eingreifen, während sektorspezifische Regelungen primär zur Anwendung gelangen.
1. Einführung
Mit der Änderungsrichtlinie wird die seit mehr als 20 Jahren im europäischen Verbraucherrecht bestehende Abspaltung zwischen Fernabsatzgeschäften und im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen aufgehoben. Die neue Richtlinie integriert die Vorschriften zu Finanzdienstleistungen in die Verbraucherrechte-Richtlinie und sieht darüber hinaus weitergehende Neuerungen vor, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung sowie auf sektorale Konkurrenzregelungen.
Nach Art 2 Abs 1 der Änderungsrichtlinie waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften z...