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SWK 13, 5. Mai 2026, Seite 664

Verdachtsmomente vor Bescheiderlassung stehen einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen

Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit); Vorerkenntnis (siehe SWK 27/2025, 1186).

Normen: § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG; § 303 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt sah nach einer Außenprüfung den Mantelkauftatbestand hinsichtlich einer GmbH als verwirklicht an und setzte die Körperschaftsteuer nach Wiederaufnahme des Verfahrens entsprechend (Nichtanerkennung des Verlustabzugs) neu fest.

Die im ersten Verfahrensgang stattgebende Entscheidung des BFG wurde vom VwGH aufgehoben, weil das BFG zu Unrecht die Änderung der Gesellschafterstruktur im Ausmaß von 55 % als nicht tatbestandsmäßig beurteilt hatte.

Im fortgesetzten Verfahren gab das BFG der Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid Folge und führte aus, bereits im Rahmen einer früheren, vor Bescheiderlassung durchgeführten Außenprüfung sei eine entsprechende Verdachtslage vorhanden gewesen (aufgrund einer anonymen Anzeige); konkret könne nicht mehr festgestellt werden, welche Tatsachen im Zeitpunkt der Bescheiderlassung dem Finanzamt bekannt gewesen wären. Es sei vom Finanzamt aber auch nicht ausreichend dargelegt worden, welche Tatsachen oder Beweismittel im...

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