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SWK 13, 5. Mai 2026, Seite 659

Finanzstrafrecht-Update Mai 2026

Aktuelles auf einen Blick

Rainer Brandl und Johannes Prillinger

„Was gibt es Neues?“ - Dieser Nachrichtenüberblick befasst sich mit den praxisrelevanten finanzstrafrechtlichen Neuentwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.

1. Rechtsprechung

1.1. Strafrechtliche Folgen von Schwarzlohnzahlungen

Entscheidung: .

Normen: § 33 Abs 2 lit b FinStrG; §§ 146 ff StGB.

Werden Teile des Gehalts „schwarz“ ausbezahlt, kann dies nicht nur eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG zur Folge haben, sondern hinsichtlich der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge Betrug nach §§ 146 ff StGB begründen, weil durch die Meldung unwahrer, zu niedriger Beitragsgrundlagen durch Verschweigen der unversteuert an die Dienstnehmer der genannten Gesellschaften gezahlten Entgelte Verantwortliche der ÖGK und der zuständigen BV-Kasse getäuscht werden.

Anmerkung: Bei Schwarzlohnzahlungen werden regelmäßig nicht nur Lohnsteuer, DB und DZ hinterzogen, sondern auch Beiträge zur Sozialversicherung und Kommunalsteuer. Unter das Finanzstrafgesetz fallen nur die Verkürzungen an Lohnsteuer, DB und DZ. Die mit der Kommunalsteuerverkürzung einhergehende Strafbarkeit ist nach § 15 KommStG zu beurteilen und nach dem VStG abzuwickeln. Wie die gegenständliche OGH-Entscheidung zeigt, können die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge eine Betr...

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