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Leasing eines Bankgebäudes von einer „zwischengeschalteten“ Leasinggesellschaft als missbräuchliche Gestaltung aus umsatzsteuerlicher Sicht
Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).
Normen: §§ 6 Abs 1 Z 16 und Abs 2, 12 Abs 1, 3 und 10 UStG (idF vor dem 1. StabG 2012); § 22 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Immobilienleasinggesellschaft (Revisionswerberin), die Teil eines inländischen Bankenkonzerns war, erwarb Miteigentumsanteile an einem neu errichteten Wohn- und Geschäftsgebäude und schloss gleichzeitig einen Immobilienleasingmietvertrag - auf unbestimmte Zeit, aber mit einem Kündigungsverzicht der Mieterin auf die Dauer von 20 Jahren - mit einer Sparkasse, die dem selben Bankensektor angehörte, ab. Die Leasinggesellschaft machte die Vorsteuern aus den „Errichtungskosten“ in voller Höhe geltend und vermietete in der Folge die Geschäftsflächen steuerpflichtig an die Sparkasse. Nach Ablauf der Vorsteuerberichtigungsfrist wurde auf die Option zur Umsatzsteuerpflicht verzichtet („rückoptiert“). Das Finanzamt erkannte das Mietverhältnis nicht an und versagte den Vorsteuerabzug.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, aufgrund der steuerfreien Vermietung nach Ablauf der Vorsteuerberichtigungsfrist entstehe ein endgültiger Steuervorteil. Außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung seien nicht glaubhaft gemacht worden. Die A...