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PV-Info 5, Mai 2026, Seite 16

Entlassung eines Lehrlings wegen eines eigenmächtigen Urlaubsantritts

Christoph Wiesinger

Ein eigenmächtiger zweiwöchiger Urlaubskonsum stellt einen Grund dar, der den Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigt (§ 15 Abs 3 lit e BAG). Der Arbeitgeber kann die Entlassung jedenfalls so lange aussprechen, wie der Lehrling der Arbeit unbegründet fernbleibt ().

Sachverhalt

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Betrieb kamen Urlaubsvereinbarungen zustande, in dem der Arbeitnehmer in einem Programm (einer App) seinen Urlaubsanspruch eintrug. Diese Vorgehensweise war dem Lehrling bekannt, und für den Februar 2024 vereinbarte er auf diese Art und Weise eine Woche Urlaub.

Da er im Sommer 2024 zwei weitere Wochen Urlaub konsumieren wollte, sprach er im April 2024 seinen Ausbilder an, der meinte, dass das wohl möglich sein werde und er das Urlaubsansuchen „in die App“ eintragen solle. Das machte der Lehrling allerdings nicht. Im Mai kam es zu einem Ausbilderwechsel und der Lehrling sprach auch diesen auf sein Urlaubsbegehren an. Während er dem ersten Ausbilder noch sehr unscharf ein Datum genannt hatte (der genaue Sachverhalt konnte nicht festgestellt werden), war das Datum bei der zweiten Unterredung nicht Gesprächsinhalt. ...

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