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PV-Info 3, März 2026, Seite 15

Steuerfreie Infektionszulagen für Ordinationshilfen in einer Kinderarztpraxis

Michael Seebacher

Sind Ordinationshilfen in Arztpraxen von Allgemeinmedizinern oder Kinderärzten nachweislich und zeitlich überwiegend mit akut kranken Patienten mit (etwa über die Atemwege leicht übertragbaren) Infektionskrankheiten konfrontiert und verfügen sie beim Patientenkontakt über keine räumliche Abschirmung oder Ähnliches zu ihrem Schutz, können ihnen Infektionszulagen grundsätzlich steuerfrei im Rahmen des § 68 Abs 1 EStG gewährt werden ().

Sachverhalt

In einer Kinderarztpraxis mit kassenvertraglich vereinbarten Öffnungszeiten von mindestens 20 Wochenstunden waren eine Ordinationshilfe in Vollzeit und eine Ordinationshilfe zu 20 Wochenstunden angestellt. Sie erhielten jeweils eine „Infektionszulage“ in kollektivvertraglicher Höhe als Gefahrenzulage steuerfrei ausbezahlt. Die Ordinationshilfen waren wechselweise für die Anmeldung der Patienten, Telefonate, sonstige Verwaltungstätigkeiten sowie ärztliche Assistenzleistungen zuständig, wobei sie vorwiegend in Kontakt mit den Patienten standen. Sie hatten jeweils alle Aufgaben zu erledigen und kamen mit infektiösem Material in Kontakt.

Im Zuge einer Prüfung wurde die Steuerfreiheit der Infektionszulage versagt und der Arbeitge...

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