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PV-Info 3, März 2026, Seite 6

Angabe der Arbeitszeit bei Anmeldungen zur Sozialversicherung

Christian Artner

Seit ist es zu einer Änderung bei der Anmeldung zur Sozialversicherung gekommen, die praktisch alle Dienstgeber betrifft. Nunmehr ist bei der Anmeldung eines neuen Dienstnehmers auch das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit verpflichtend anzugeben. Damit verbunden sind allerdings Sorgen der Unternehmen, falls die Arbeitszeit dann doch anders ist, als sie auf der Anmeldung steht. Dieser Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit den wichtigsten Aussagen rund um die neue Meldeverpflichtung und untersucht einige Zweifelsfragen im Detail, die durch interessante Fragestellungen von Dienstgebern an die ÖGK herangetragen wurden.

Rückblick

Zunächst ist erwähnenswert, dass in der Vergangenheit die Angabe der Arbeitszeit schon einmal eine Rolle auf der Anmeldung gespielt hat. Seinerzeit war das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß pro Woche zu erfassen, und zwar detailliert nach Arbeitstagen und Arbeitszeit. Im Laufe der Zeit wurde die Anmeldung dann sukzessive „schlanker“. Mit Einführung der mBGM im Jahr 2019 entfielen auf der Anmeldung zuletzt mehr als 20 Datenfelder. Unterm Strich erlebt die Anmeldung mit der gesetzlichen Änderung lediglich ein Revival eines einzelnen Bestandteils.

Rechtsgr...

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